Hinweise zu Herstellergarantien
Bei vielen unserer Maschinen erhalten Sie zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Mängelrechten eine freiwillige Herstellergarantie. Hier finden Sie Garantiedauer, mögliche Garantieverlängerungen, Registrierungsfristen und die offiziellen Garantiebedingungen übersichtlich nach Hersteller.
Herstellergarantie und gesetzliche Mängelrechte
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber uns als Verkäufer bestehen unabhängig davon und werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Im Garantiefall sind wir für Sie da
Wenn mit einer bei uns gekauften Maschine etwas nicht stimmt, wenden Sie sich einfach an uns. Wir helfen Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise und veranlassen bei Bedarf die technische Prüfung.
Garantiehinweise nach Hersteller
Brother Herstellergarantie
Brother gewährt für neue, privat genutzte Näh-, Stick-, Quilt-, Overlock- und Coverstitchmaschinen grundsätzlich 3 Jahre Herstellergarantie ab Kaufdatum.
Für die Skitch PP1 gelten 2 Jahre. Für Aveneer EV1, Luminaire XP1/XP3, Stellaire XE1/XE2/XJ1/XJ2 sowie Celeste CX1/CX1e nennt Brother 5 Jahre.
Eine Registrierung ist für diese Garantielaufzeiten nicht erforderlich.
BERNINA Herstellergarantie
Für neue, privat genutzte BERNINA Maschinen gilt eine 2-jährige Herstellergarantie ab Rechnungsdatum.
Zusätzlich 2 Jahre bei kostenloser Registrierung
Registrieren Sie Ihre BERNINA innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum kostenlos im BERNINA Kundenportal, kann die Garantie um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Nach erfolgreicher Registrierung beträgt die Garantiedauer insgesamt 4 Jahre.
Bernette Herstellergarantie
Bernette ist eine Marke der BERNINA Textile Group. Deshalb erfolgen Garantieinformationen und Registrierung über die BERNINA-Struktur.
Für neue, privat genutzte Bernette Maschinen gilt eine 2-jährige Herstellergarantie.
Zusätzlich 2 Jahre nach Registrierung
Wird die Maschine innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf registriert, kann die Garantie um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Die Garantiedauer beträgt danach insgesamt 4 Jahre.
JANOME Herstellergarantie
JANOME gewährt bei üblicher Haushaltsnutzung grundsätzlich eine 5-jährige Herstellergarantie auf die entsprechenden Maschinen.
Voraussetzung ist der Kauf bei einem offiziell anerkannten JANOME Fachhändler. Die Fachhändlerrechnung dient als Garantienachweis.
Bei einzelnen Sondermodellen können abweichende Garantielaufzeiten gelten.
JUKI Herstellergarantie
Für neue JUKI Maschinen bei normalem Hausgebrauch gilt eine 2-jährige Herstellergarantie auf mechanische und elektronische Bauteile einschließlich Arbeitslohn.
Zusätzlich 2 Jahre nach Registrierung
Für teilnehmende Modelle kann die Garantie durch Registrierung innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Die zusätzlichen Jahre beziehen sich auf mechanische und elektronische Bauteile.
Die Verlängerung gilt für Maschinen, die durch den offiziellen JUKI Vertrieb JuMai importiert wurden.
Babylock Herstellergarantie
Für teilnehmende Babylock Maschinen gilt eine 2-jährige Herstellergarantie.
Zusätzlich 2 Jahre nach Registrierung
Registrieren Sie Ihre Maschine innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum, erhalten Sie eine Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre.
Nach erfolgreicher Registrierung beträgt die Garantie insgesamt 4 Jahre.
Für die Registrierung werden unter anderem Modell, Seriennummer, Händler und Kaufbeleg benötigt. Die Verlängerung gilt für die im offiziellen Formular aufgeführten Modelle.
Necchi Herstellergarantie
Für neue Necchi Maschinen gewährt Eurotriumph dem Endverbraucher und Erstkäufer eine 2-jährige Herstellergarantie ab Kaufdatum.
Die Garantie gilt für privat genutzte Maschinen, die über Eurotriumph oder einen offiziellen Handelspartner erworben wurden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
VERITAS Herstellergarantie
Für die entsprechenden VERITAS Näh-, Stick-, Näh-/Stickkombinations- und Overlockmaschinen gilt eine 2-jährige Herstellergarantie ab Kaufdatum.
Zusätzlich 3 Jahre nach Registrierung
Durch kostenlose Online-Registrierung innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf kann die Garantie um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Danach beträgt die Garantiedauer insgesamt 5 Jahre ab Kaufdatum.
Für die Registrierung werden unter anderem Modell, Seriennummer und Kaufdatum benötigt. Der Originalkaufbeleg sollte aufbewahrt werden.
CARINA Herstellergarantie
Für CARINA Nähmaschinen gewährt die Crown Technics GmbH Verbrauchern eine 5-jährige Haltbarkeitsgarantie ab Kaufdatum. Für Unternehmer beträgt die Garantiedauer 2 Jahre.
Die Garantie gilt ohne zusätzliche Kosten für das gesamte Produkt, wenn die Maschine im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in der Türkei von CARINA oder einem CARINA Händler erworben wurde.
Bei einem Eigentümerwechsel geht die Garantie für die verbleibende Laufzeit auf den neuen Eigentümer über, sofern der ursprüngliche Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
Was deckt die CARINA Garantie ab?
Bei bestimmungsgemäßer Nutzung und Pflege garantiert Crown Technics, dass die Maschine ihre angegebenen Funktionen und Leistungen behält.
Material- oder Herstellungsfehler werden während des Garantiezeitraums nach Wahl von Crown Technics kostenfrei repariert oder durch ein gleichwertiges CARINA Modell beziehungsweise ein Nachfolgemodell ersetzt.
Schäden durch unsachgemäße Behandlung, äußere Einwirkungen, eigenmächtige Reparaturen oder normalen Verschleiß sind von der Garantie nicht erfasst.
Eine Registrierung oder gesonderte Garantieverlängerung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie: Maßgeblich für Umfang, Voraussetzungen und Abwicklung einer Herstellergarantie sind die jeweils aktuellen Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiegebers.
Bei Fragen zur Garantie einer bei uns gekauften Maschine können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Stand der Informationen: 01.10.2026